Intrastat Sonderfälle

Teilsendungen von zerlegten Maschinen, Apparaten und Geräten

Zerlegte bzw. noch nicht zusammengesetzte Maschinen, Apparate und Geräte des Abschnitts XVI des Warenverzeichnisses, die in Teilsendungen versendet werden oder eingehen, werden in einer Meldung über den Gesamtvorgang zusammengefasst. Berichtsmonat ist die Periode, in der die letzte Teilsendung erfolgt.

Waren verschiedener Art in einer Sendung

Teile und Zubehör

In folgenden Fällen wird auf die Anmeldung der einzelnen Warenarten einer Sendung verzichtet:

- Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Beförderungsmittel und Instrumente der Kapitel 84 bis 90 des Warenverzeichnisses, die üblicherweise zur Ausrüstung gehören und zusammen mit dem Hauptgegenstand am Warenverkehr teilnehmen.

Hinweis: Hier ist die Warenbezeichnung und die Warennummer des Hauptgegenstandes anzugeben mit dem Vermerk: "einschliesslich des üblicherweise zur Ausrüstung gehörenden Zubehörs und der Ersatzteile"

- Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Beförderungsmittel und Instrumente der Kapitel 84 bis 88 und 90 des Warenverzeichnisses, die ohne den Hauptgegenstand versendet werden bzw. eingehen

Verschiedene Waren

Bei einem Gesamtwert der Sendung bis einschl. 5.000 Euro bzw. dem entsprechenden Euro - Wert, dürfen Waren, auch wenn diese an anderer Stelle im Warenverzeichnis genannt sind, unter der für Ersatz- und Einzelteile der betreffenden Hauptsendung vorgesehenen Warennummer (z.B. 84139190) gemeldet werden.

Liegt der Gesamtwert der Sendung über 5.000 Euro bzw. dem entsprechenden Euro - Wert, können der Ware, auf die der wertmässig grösste Teil entfällt, auch alle Waren hinzugerechnet werden, die zu anderen Warennummern gehören und einen Wert bis einschl. 2.000 Euro je Warenposition nicht übersteigen.

Anmeldung vollständiger Fabrikationsanlagen

Vollständige Fabrikationsanlagen sind Kombinationen von Maschinen, Apparaten, Geräten, Ausrüstungen, Instrumenten und Materialien, die zusammen als Grossanlage zur Herstellung bzw. zur Dienstleistung dienen sollen.

Die Anmeldung vollständiger Fabrikationsanlagen ist im Kapitel 98 des Warenverzeichnisses unter besonderen Warennummern vorgesehen. Diese müssen gesondert beim Statistischen Bundesamt beantragt werden.

Sortimente

Das Kapitel 99 des Warenverzeichnisses ist für Warensortimente vorgesehen.

Quelle: Statistisches Bundesamt im Internet: © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 1999